RECHTSANWALT UND NOTAR MARTIN SCHREIBER
IHR SPEZIALIST FÜR WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT
 



INSOLVENZRECHT

QUALIFIZIERT UND KOMPETENT BERATEN


Ich bin nicht als Insolvenzverwalter tätig, sondern ausschließlich auf der "anderen Seite": Gerade Geschäftsführer einer GmbH wissen häufig im Fall einer Unternehmenskrise nicht, wie sie sich verhalten sollen. Oftmals versuchen sie noch, die Insolvenz zu vermeiden und "verschleppen" diese dadurch. Dieses Verhalten kann gravierende rechtliche Folgen haben. Der Insolvenzverwalter kann später versuchen, teilweise erhebliche Forderungen geltend zu machen. Weiterhin können Gläubiger einen Direktanspruch geltend machen. Außerdem kann die verspätete Stellung des Insolvenzantrags zu einer Strafbarkeit führen, d. h. die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen einer Straftat (z. B. Insolvenzverschleppung) gegen Sie. In all diesen Fällen kann ich Sie kompetent unterstützen.





Sofern Sie von einem Insolvenzantrag von dritter Seite (z. B. von einem Gläubiger) betroffen sind, berate ich Sie bei der Vermeidung des Insolvenzverfahrens. Sollte die Insolvenz nicht vermieden werden können, vertrete ich Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht.




 
 
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