RECHTSANWALT UND NOTAR MARTIN SCHREIBER
IHR SPEZIALIST FÜR WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT
 



ERBRECHT

IHR PERSÖNLICHES INTERESSE STEHT IM VORDERGRUND


Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht. Wir übernehmen dabei die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt von diesem stehen wir unseren Mandanten beratend, als auch, wenn nötig, gerichtlich vertretend zur Seite.


Dabei stehen persönliche Interessen des Erblassers zu Lebzeiten sowie alle steuerlichen Aspekte stets im Vordergrund.


Unser Fachanwalt für Erbrecht berät Sie unter anderem in den folgenden erbrechtlichen Belangen.






UNSERE  TÄTIGKEITEN IM ERBRECHT


  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
  • Gestaltung von Erbschaftsmodellen
  • Vermächtnisse
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlasspflegschaft
  • Internationales Erbrecht
  • Patiententestamente



 
 
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